Beratungshilfe

 Beratungshilfe


Kosten - Beratungshilfe

In Niedersachsen und anderen Bundesländern gibt es Beratungshilfen nach dem Beratungshilfegesetz. (In Bremen gibt es keine Beratungshilfe!). Beratungshilfe kann Ihnen für eine anwaltliche außergerichtliche Tätigkeit oder Beratung gewährt werden, wenn Sie nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage sind, einen Anwalt zu bezahlen. In Bremen müssen Sie die Kosten für eine Beratung oder außergerichtliche Vertretung durch eine/n Anwältin/Anwalt selbst zahlen.

Wenn Sie die staatliche Hilfe in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie beim Amtsgericht an Ihrem Wohnort einen Berechtigungsschein beantragen. Mit dem Originalschein können Sie dann zu mir kommen. Es darf noch kein Gerichtsverfahren in der Sache anhängig sein und Sie dürfen sich noch nicht bei einem anderen Rechtsanwalt/Rechtsanwältin gewesen sein.

Sie bekommen keine Beratungshilfe, wenn Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernehmen würde oder Sie sich anderweitig kostenlos beraten lassen könnten z.B. beim Mieterverein oder einer Verbraucherzentrale.

Außerdem müssen Sie ein Rechtsschutzbedürfnis haben. Ihr Beratungswunsch bzw. die Geltendmachung Ihres Anspruchs darf also nicht mutwillig sein.

Es ist auch möglich, dass ich den Antrag auf Beratungshilfe für Sie beim Gericht einreiche. Dazu benötige ich aber die erforderlichen Unterlagen und Unterschriften von Ihnen. Außerdem ist eine Frist von 4 Wochen ab dem ersten Beratungsgespräch einzuhalten! Erhalte ich nicht rechtzeitig alle Unterlagen und Unterschriften von Ihnen, müssen Sie die Kosten selber zahlen. Daher ist es besser, wenn Sie erst zum Gericht gehen und dann einen Termin in meiner Kanzlei vereinbaren.

Das Antragsformular für die Beratungshilfe und ein Hinweisblatt dazu finden Sie hier.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Amtsgericht oder z.B. auf der Homepage des Niedersächsischen Landesjustizportals.
 

Folgende Unterlagen werden für die Beantragung des Berechtigungsscheins benötigt:
 
  • von Ihnen ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  •  sämtliche Nachweise über Ihr Einkommen (aktuelle Lohn- oder Gehaltsabrechnung, Arbeitslosengeldbescheide, Sozialhilfebescheid, etc.)
  •  sämtliche Nachweise über Ihre Ausgaben (Mietvertrag, Darlehensnachweise, Pfändungen, Ratenzahlungsvereinbarungen, Versicherungsscheine)
  •  eine Vollmacht, wenn Sie den Berechtigungsschein für jemand anderen beantragen möchten
  •  die Unterlagen, die Sie zu der Angelegenheit haben, in der Sie sich beraten lassen möchten (z.B. Schreiben des Gegners, Zahlungsaufforderung, Vertrag …)

Share by: