Die Kosten für eine Beratung berechne ich individuell nach Aufwand und Bedeutung der Angelegenheit. Oft ist es sinnvoll, dass ich mir Ihre Unterlagen nach einem ersten Gespräch noch einmal genauer ansehe und die Rechtslage näher überprüfe. Meine Ergebnisse und das weitere Vorgehen erläutere ich Ihnen dann in einem zweiten Termin. Für Privatpersonen beträgt die Gebühr für eine solche erste Beratung maximal 190,00 Euro zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. In der Regel fallen Gebühren in Höhe von 150,- € bis 190,- € zzgl. Umsatzsteuer (also 178,50 € bis 226,10 € brutto). Eventuell fällt zusätzlich eine Auslagenpauschale in Höhe von 20,- € netto, also 23,80 € brutto an. Sollte auf Grund der Beratung eine Einigung mit der Gegenseite zu Stande kommen, fällt außerdem eine Einigungsgebühr an, deren Höhe sich nach dem Streitwert richtet.
Wenn ich dann für Sie in derselben Sache außergerichtlich oder gerichtlich tätig werde, kann die Beratungsgebühr auf die dadurch entstehenden Gebühren angerechnet werden.
Für die Beratung und den Entwurf einer Vorsorgevollmacht und/oder Patientenverfügung können höhere Gebühren anfallen.