Die Gebühren und Auslagen, die durch meine Tätigkeit entstehen müssen zunächst Sie als mein/e Auftraggeber/in zahlen.
Nach Abschluss der Angelegenheit oder des Verfahrensstadiums erhalten Sie hierfür eine Rechnung. Da sich Verfahren jedoch lange hinziehen können und manchmal ungewiss ist, wie sie ausgehen, bin ich berechtigt, vorab einen Vorschuss für meine Tätigkeit in Höhe der vermutlich entstehenden Kosten zu verlangen.
In manchen Fällen haben Sie einen Erstattungsanspruch gegenüber der Gegenseite. Bei außergerichtlichen Streitigkeiten ist dies in der Regel der Fall, wenn der Gegner mit einer Leistung an Sie im Verzug war, bevor Sie mich beauftragt haben. So z.B. wenn dieser Ihre Rechnung nicht bezahlt hat und Sie ihm bereits eine Mahnung mit einer Zahlungsfrist geschickt haben. Aber auch wenn ohnehin ein fester Termin für die Zahlung bestimmt war, z.B. für die Wohnungsmiete. Ansprüche aus deliktischen Handlungen wie z.B. Schadensersatzansprüche nach Verkehrsunfällen bedarf es keiner Fristsetzung. Hier besteht unmittelbar ein Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten, soweit der Gegner Schuld an dem Unfall ist. Ein gegnerischer Kfz-Haftpflichtversicherer wird daher auch meine Kosten erstatten, soweit Sie keine Schuld an dem Unfall haben und der Schaden anerkannt wird.
Wenn ein zivilrechtliches Gerichtsverfahren anhängig ist, dann entscheidet das Gericht auch, wer die dafür entstandenen Kosten zahlen muss. Dies richtet sich nach dem Obsiegen und Verlieren. Wenn Sie zu 100% gewinnen, dann muss der Gegner Ihnen in der Regel auch die gesamten Kosten erstatten.
Besonderheiten gibt es im Familienrecht, wo oft eine gegenseitige Kostenaufhebung in Betracht kommt. Dann zahlt jede Partei ihre Anwaltskoten selber und die Gerichtskosten werden geteilt.
Und im Arbeitsrecht gilt der Grundsatz, dass in der ersten Instanz keine Kostenerstattung stattfindet. In einem Prozess vor dem Arbeitsgericht (z.B. Kündigungsschutzprozess, Klage wegen rückständigem Lohn usw.) müssen Sie die Kosten für meine Tätigkeit zahlen, auch wenn Sie den Prozess gewinnen.
Leider kommt es vor, dass die Gegenseite Ihnen zwar die Kosten erstatten müsste, sich aber weigert oder zahlungsunfähig ist. Dann müssen Sie meine Gebühren zahlen und wir können nur zu einem späteren Zeitpunkt erneut Ihren Erstattungsanspruch geltend machen.