Mandatsablauf

Mandatsablauf


Der erste Kontakt erfolgt meist per Telefon oder Sie wenden sich online an uns. Mein Sekretariat vereinbart dann mit Ihnen einen Besprechungstermin. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Terminvereinbarung erforderlich ist, damit ich Ihr Anliegen mit Ihnen in Ruhe besprechen kann. Einen Besprechungstermin können Sie natürlich auch persönlich vor Ort erhalten.

Um Ihre Interessen vertreten zu können, muss ich überprüfen, ob ich in derselben Angelegenheit schon die Gegenseite vertrete oder beraten habe. Dafür müssen wir bereits bei der Terminvergabe Ihre Daten wie Name, Adresse und Telefonnummer erfragen und notieren und Sie nach dem Gegner fragen.

Wenn Sie mir bzw. meinem Sekretariat Ihr Anliegen schon bei der Terminvereinbarung kurz schildern, dann kann ich unser Gespräch noch besser vorbereiten.

Manchmal bietet es sich auch an, dass Sie vorab Ihre Unterlagen wie z.B. ein Sachverständigengutachten oder ein Schreiben der Gegenseite hier einreichen.

In unserem ersten Gespräch nehme ich mir Zeit für Ihr Anliegen und erfasse mit Ihnen gemeinsam den Sachverhalt und erörtre die rechtlichen Fragen und Erfolgsaussichten eines weiteren Vorgehens. Meist ist es sinnvoll, dass ich im Anschluss Ihre Unterlagen noch einmal genauer durchsehe und Ihre Angelegenheit eingehender überprüfe, um mein Ergebnis mit Ihnen in einem zweiten Gespräch oder telefonisch abschließend zu erörtern.

Wenn Sie wünschen, erteilen Sie mir dann eine Vollmacht, damit ich Sie vor Gericht vertrete oder außergerichtlich Ihre Ansprüche geltend machen oder abwehren kann. Ich verfasse dann ein erstes Schreiben an die Gegenseite oder das Gericht und teile mit, dass ich mich nun um Ihr Anliegen kümmere. Während des Mandats erfolgen die Korrespondenz und der Schriftverkehr fortan über meine Kanzlei. Sie werden von mir stets über neue Sachstände informiert und erhalten den Schriftverkehr zur Kenntnis. Die Kommunikation zwischen uns kann nach Ihren Wünschen per E-Mail, Fax oder per Post erfolgen.

Neben der Kommunikation mit der Gegenseite und dem Gericht kann ich für Sie auch die Verständigung mit sonstigen Beteiligten wie Ihrer Rechtsschutzversicherung übernehmen. Zudem kann ich für Sie Einsicht in polizeiliche oder staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakten nehmen und Auskünfte aus Registern, wie Einwohnermeldeämtern oder Grundbuchämtern einholen.

Im Vordergrund sollte wenn möglich immer eine außergerichtliche Erledigung stehen. Dies erspart Ihnen Zeit, Gerichtskosten und nervliche Belastungen. Wenn sich der Gegner außergerichtlich nicht davon überzeugen lässt, dass er im Unrecht ist, dann bietet sich oft ein Vergleich als ideale Lösung für beide Seiten an. Dies bedeutet ein beiderseitiges Nachgeben. Es ist jedoch hin und wieder sinnvoller auf einen Teil seines Anspruchs zu verzichten, wenn dadurch die Sache schneller und kostengünstiger erledigt werden kann. Natürlich bleibt es Ihre Entscheidung, ob ein Vergleich abgeschlossen wird.

Wenn eine gerichtliche Geltendmachung Ihrer Ansprüche erforderlich wird oder bereits ein Gerichtsverfahren gegen Sie anhängig ist, dann vertrete ich Sie natürlich auch vor Gericht. Ich kann Sie vor allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten vertreten.
 
Einen Gerichtstermin wahrzunehmen wird für Sie vermutlich nichts alltägliches sein. Sie brauchen davor jedoch keine Bedenken zu haben. Gerichtstermine werden wir gemeinsam vorbereiten.

Wichtig ist ein gegenseitiger Austausch von Informationen zwischen uns. Auch wenn ich die Bearbeitung des Falles übernehme, so bleibt Ihre Mitarbeit erforderlich, denn Sie kennen Ihren Sachverhalt am Besten. Während eines Mandats ergeben sich immer mal wieder Fragen, die ich mit Ihnen besprechen muss. Sollten Sie neue Informationen für mich haben und ich gerade nicht persönlich erreichbar sein, können Sie diese auch gerne meinem Sekretariat mitteilen.

Meistens wünschen Mandanten eine schnelle Lösung Ihres Problems. Natürlich bin ich bemüht, Ihr Anliegen so schnell wie möglich zu bearbeiten. Vernünftige Lösungen benötigen aber teilweise etwas mehr Zeit. Häufig muss zunächst der Sachverhalt also das Geschehen genau erarbeitet werden. Manchmal müssen auch erst Gutachten oder Atteste eingeholt werden. Gerichtliche Verfahren können insbesondere in Bremen mehrere Monate dauern. Dies ist durchaus normal und muss Sie nicht beunruhigen.

Was meine Tätigkeit kostet, wer meine Gebühren bezahlen muss und wie Sie ggf. Unterstützung erhalten erfahren Sie hier: Kosten.

Nach Abschluss Ihrer Angelegenheit erhalten Sie Ihre Originalunterlagen zurück, ebenso erstrittene und noch nicht erfüllte Titel. Die Akte wird hier entsprechend den gesetzlichen Regeln mindestens fünf bis zehn Jahre aufbewahrt.

Bitte teilen Sie mir während des Mandats Änderungen Ihrer Anschrift oder Telefonnummer mit. Sollten Sie Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskotenhilfe erhalten haben, teilen Sie mir Änderungen bitte auch noch sechs Jahre lang nach Abschluss der Sache mit, da das Gericht in diesen Fällen Ihre finanzielle Situation auch nach Beendigung des Prozesses überprüfen wird. Dadurch vermeiden Sie, dass Ihnen die finanzielle Unterstützung nachträglich entzogen wird, nur weil Sie nicht erreichbar sind.
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