Bei einem Gerichtsverfahren entstehen neben den Rechtsanwaltskosten auch Gerichtskosten. Diese sind ebenfalls gesetzlich geregelt und zwar im Gerichtskostengesetz. Auch sie richten sich nach dem Gegenstandswert.
In dem Beispiel zu den Kosten der anwaltlichen Vertretung in einem Gerichtsverfahren mit einem Streitwert von 1.200,00 Euro würden bei einer Entscheidung durch Urteil Gerichtskosten in Höhe von 234,00 Euro zu zahlen sein.
Die Gerichtskosten müssen bei Einreichung einer Klage von der/m Kläger/in als Vorschuss an das Gericht gezahlt werden.
Hinzukommen kommen können weitere weitere Kosten für Sachverständigengutachten, Dolmetscher, Zeugen usw.